Alle Zeitspannen gelten für den Zeitpunkt des zweiten Prüfungsteiles. Die Berufspraxis soll im kaufmännisch- verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirts aufweisen.
In der ersten Teilprüfung ist eine Ergänzungsprüfung möglich, wenn in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich magelhafte Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" findet eine mündliche Pflichtprüfung statt. Es wird ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation von 30 Minuten gefordert, in dem berufstypische Situationen zu erkennen sind. Voraussetzung für die Teilnahme sind mindestens ausreichende Leistungen in allen schriftlichen Prüfungen. Die Vorbereitung der Präsentation erfolgt am Prüfungstag vor der Prüfung. Die Vorbereitungszeit beträgt maximal 30 Minuten.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
Die beiden Teilprüfungen finden zu den bundeseinheitlichen Terminen jeweils zweimal jährlich statt.
Die mündliche Pflichtprüfung kann erst nach Bestehen der beiden schriftlichen Teilprüfungen abgelegt werden. Termine sind in der Regel im Februar und im Juli.
Vor, spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung werden die Zulassungsvoraussetzungen durch die IHK überprüft. Hierzu sind geeignete Nachweise einzureichen (in der Regel das IHK-Ausbildungszeugnis sowie ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers, aus dem Beschäftigungsdauer und die Art der Tätigkeit hervorgehen). Eine Anmeldung ist ausschließlich mit dem Formular der IHK möglich.
Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin erfolgen (Beispiel: Die Prüfung findet am 23.03.2025 statt, dann muss die Anmeldung spätestens am 23.01.2025 bei der IHK eingehen.)
Der Abschluss entspricht in dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Stufe 6 und befindet sich somit auf einem Niveau mit dem Bachelor an der Uni.
z.Zt. 650,00 €